AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ENAiKOON GmbH (AGB)

1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

a. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der ENAiKOON GmbH, Scheelestr. 1a, 59929 Brilon, im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 15208 eingetragen (nachfolgend „ENAiKOON“) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunden“), insbesondere für den Erwerb von Hardware- und Softwareprodukten sowie die Inanspruchnahme der von ENAiKOON bereitgestellten Leistungen.

b. Das Produktangebot von ENAiKOON richtet sich gleichermaßen an Verbraucher und Unternehmer. Über die Internetseiten enaikoon.com und enaikoon.de vertreibt ENAiKOON seine Produkte allerdings nur an Unternehmer.

c. Im Sinne dieser AGB ist

  • ein Verbraucher jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB) und
  • ein „Unternehmer“ eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB).

d. Verträge kommen ausschließlich auf der Grundlage nachstehender Bedingungen zustande. Der Kunde erkennt diese Bedingungen an, auch wenn sie seinen eigenen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise widersprechen.

 
2. Vertragsschluss, Vertragsbeendigung

a. Sofern der Vertragsschluss nicht über eBay oder den Amazon-Marketplace erfolgt, kommt ein Vertrag mit ENAiKOON erst nach Bestätigung in Textform von ENAiKOON zustande, die binnen 7 Werktagen seit Angebotsabgabe erfolgen kann. Eine Annahmeerklärung nach dieser Frist gilt als neues Angebot von ENAiKOON an den Kunden.

b. Bei einem Vertragsschluss über eBay im Angebotsformat „Sofort-Kaufen“, gibt ENAiKOON ein verbindliches Angebot ab, so dass der Kunde, sofern er eBay-Mitglied ist, den Artikel zu dem angegebenen Preis erwerben kann. Der Vertragsschluss kommt zustande, wenn der Kunde die Schaltfläche „Sofort-Kaufen“ anklickt und den Vorgang bestätigt.

c. Bei einer Bestellung über den Amazon-Marketplace gibt der Kunde über das bei Amazon integrierte Online-Bestellformular oder über die 1-Click®-kaufen-Funktion, sofern die 1-Click®-kaufen-Funktion zuvor aktiviert wurde, ein rechtlich verbindliches Angebot ab. Unmittelbar nach Absenden seiner Bestellung erhält der Kunde eine Bestätigungs-E-Mail von Amazon mit dem Hinweis, dass ENAiKOON das Angebot erhalten hat. ENAiKOON kann das Angebot des Kunden dann per E-Mail binnen 7 Werktagen annehmen.

d. Die Kündigung eines Vertrags oder ein Rücktritt vom Vertrag hat zur Wirksamkeit schriftlich oder per Telefax zu erfolgen.

 
3. Widerrufsrecht

Verbraucher haben ein vierzehntägiges Widerrufsrecht. Nähere Informationen hierzu finden Sie in der ENAiKOON Widerrufsbelehrung.

 
4. Leistungsinhalt

a. ENAiKOON stellt – je nach Vertragsumfang – folgende Dienste zur Verfügung:

(1) inViu pro, inViu web:
Mit diesen Applikationen kann der Kunde mobile Objekte überwachen, ihre Positionen feststellen und Berichte ausdrucken über historische Bewegungen der mobilen Objekte.

(2) ENAiKOON M2M-commserver:
ENAiKOON stellt dem Kunden mit dem ENAiKOON M2M-commserver eine Plattform zur Verfügung, mit deren Hilfe er Daten mit mobilen Objekten austauschen kann. Der ENAiKOON M2M-commserver speichert die übertragenen Daten für einen vordefinierten Zeitraum.

(3) ENAiKOON data-forwarder:
Daten, die der ENAiKOON M2M-commserver sendet oder empfängt, können auf einen Server des Kunden weitergeleitet bzw. von dort entgegen genommen werden. Damit lassen sich Daten mit anderen beim Kunden eingesetzten Programmen austauschen (z.B. Dispositionssoftware, ERP-Software)

(4) ENAiKOON DGPS-enabler:
Durch den Empfang von GPS-Korrektursignalen, den sog. DGPS-Signalen, kann die Genauigkeit von GPS-Positionen verbessert werden. ENAiKOON hat Technik im Einsatz, die den Empfang der Korrektursignale sowie die Korrektur der von den beim Kunden eingesetzten GPS-fähigen Geräten empfangenen GPS-Positionen ermöglicht.

(5) ENAiKOON MP-route / ENAiKOON OSM-route:
Mit diesen Applikationen kann der Kunde aktuelle und historische Positionen seiner Fahrzeuge auf einer Landkarte anzeigen lassen.

(6) ENAiKOON can-66:
Mit dieser Applikation lassen sich CAN-Bus Daten auswerten. Damit ist es u.a. möglich, Gründe für erhöhten Benzinverbrauch, Probleme mit Motoren, Wartungszyklen von Motoren etc. zu analysieren und zu optimieren.

(7) ENAiKOON staff-tracker:
Auf der Basis von RFID-Technik lassen sich Arbeitszeiten von mobilen Mitarbeitern erfassen und der Zugang zu Maschinen, Räumen etc. beschränken auf befugte Personen.

(8) ENAiKOON buddy-tracker:
Diese auf ausgewählten Mobiltelefonen lauffähige Software zeigt die zuletzt von ENAiKOON Telematik-Modulen zum ENAiKOON M2M-commserver übertragene GPS-Position sowie weitere Daten zu jedem mobilen Objekt in einer Liste an.

(9) ENAiKOON limit-checker:
Mit dieser Applikation lassen sich Schwellwerte für Maschinen und Fahrzeuge überwachen aufgrund von kilometerbasierten, betriebsstundenbasierten oder zeit-basierten Ereignissen.

(10) ENAiKOON fuel-tracker:
Mit dieser Applikation lassen sich der Tankfüllstand sowie eine Mengenänderung des Tankfüllstands erkennen und eine gravierende Änderung per E-Mail alarmieren.

(11) ENAiKOON tour-checker:
Mit dieser Applikation kann die ordnungsgemäße Einhaltung einer vordefinierten Fahrt-Tour überwacht und per E-Mail alarmiert werden.

(12) ENAiKOON messenger:
Diese Applikation erlaubt den Empfang von Textnachrichten über GPRS sowie die Übertragung von Statustexten und Statusmeldungen zwischen dem ENAiKOON M2Mcommserver und einem Display, welches an ein ENAiKOON Telematikmodul angeschlossen ist. Handelt es sich bei dem Display um ein Navigationsgerät, kann die errechnete Ankunftszeit sowie die Reststrecke an den ENAiKOON M2M-commserver übertragen werden.

(13) ENAiKOON v-locator-mobile:
Diese auf ausgewählten Mobiltelefonen lauffähige Software überträgt die aktuelle GPS-Position des Telefons zum ENAiKOON M2M-commserver, erlaubt den Empfang von Textnachrichten über GPRS sowie die Übertragung von Statustexten und Statusmeldungen zwischen dem ENAiKOON M2M-commserver und dem Telefon.

(14) inViu NFC-tracker:
Diese auf ausgewählten RFID-fähigen Handys lauffähige Software erlaubt das Einlesen von RFID-TAGs sowie die Übertragung der eingelesenen Daten mittels GPRS zum ENAiKOON M2M-commserver.

(15) inViu touch, inViu routes, inViu OpenCellID, inViu mobile-protector:
Diese auf Smartphones mit Android-Betriebssystemen lauffähige Software erlaubt das Aufzeichnen von Routen und CellID-Daten, Kommunikation zwischen mehreren androidfähigen Smartphones sowie die Übertragung der eingelesenen Daten mittels GPRS zum ENAiKOON M2M-commserver.

b. Einige Ortungsmodule von ENAiKOON sind grundsätzlich technisch in der Lage, über die Schnittstelle des Fahrzeugdiagnosesystems On-Board-Diagnose (OBD) Daten oder CANBus Daten auszulesen. Möchte der Kunde diese Möglichkeit nutzen, hat er sicherzustellen, dass der jeweilige Fahrzeughersteller ein Auslesen der Daten technisch zulässt und das Auslesen der Daten mit den vertraglichen Bestimmungen zwischen Kunden und Fahrzeughersteller im Einklang steht. ENAiKOON übernimmt keine Gewähr dafür, wenn ein Auslesen der Daten wegen technischer Schutzmaßnahmen der Hersteller nicht möglich ist oder das Auslesen wegen mangelnder Kompatibilität der Schnittstelle mit den ENAiKOON-Geräten nicht möglich ist oder es deshalb zu Schäden kommt. Die Haftung von ENAiKOON nach 8. bleibt unberührt.

c. ENAiKOON erbringt die unter 4. a. aufgeführten Leistungen nur gegen Zahlung der vertraglich festgelegten Nutzungsentgelte.

d. Wenn ENAiKOON dem Kunden, gleich ob es sich um einen Unternehmer oder einen Verbraucher handelt, eine SIM-Karte eines Drittanbieters zur Verfügung stellt, fallen für den Kunden neben den Gebühren für die ENAiKOON-Leistungen zusätzlich Gebühren für die Nutzung der SIM-Karte des Drittanbieters an. Der Kunde hat in diesem Fall die SIM-Karte bei dem jeweiligen Mobilfunknetzbetreiber selbst freischalten zu lassen. Der Vertrag über die Mobilfunkdienstleistungen kommt dann unmittelbar zwischen dem Mobilfunkanbieter und dem Kunden zustande. Für die Nutzung der Mobilfunkleistung gelten die zwischen den Kunden und dem Drittanbieter vereinbarten Preise und Vertragsbedingungen. ENAiKOON weist darauf hin, dass für die Nutzung der von ENAIKOON bereitgestellten Leistungen in anderen als den vertraglich vereinbarten Ländern höhere Gebühren (etwa durch Roaming) entstehen können. Nähere Informationen hierzu können den vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Mobilfunkanbieter entnommen werden. Auch diese höheren Gebühren sind vom Kunden zu tragen.

e. Stellt ENAiKOON dem Kunden neben den unter 4.a. genannten Diensten selbst eine ENAiKOON-SIM-Karte zur Verfügung, gelten ergänzend zu den übrigen Regelungen dieser AGB die Regelungen unter 12.

f. ENAiKOON stellt Verbrauchern bestimmte der unter 4.a. genannten Dienste mit dem Kauf eines Ortungsgeräts für einen Zeitraum von 6 Monaten kostenlos zur Verfügung, sofern dies ausdrücklich vereinbart wird. Dem Kunden entstehen in diesem Zeitraum lediglich die Gebühren für die Nutzung der SIM-Karte. Nach Ablauf der 6 Monate hat der Kunde die Möglichkeit mit ENAiKOON eine kostenpflichtige Weiternutzung des jeweiligen Dienstes zu vereinbaren.

g. ENAiKOON kann dem Kunden Zusatzdienstleistungen anbieten. Eine Pflicht hierzu besteht nicht. Die Zusatzdienstleistungen werden in einem separaten Vertrag vereinbart, für den gesonderte Leistungsbeschreibungen und Preislisten gelten, die dem Kunden gegenüber jeweils kenntlich gemacht werden. Eine etwaige Beendigung oder Unwirksamkeit des Vertrages über Zusatzdienstleistungen hat keine Auswirkungen auf den Vertrag über die Grundleistungen.

h. ENAiKOON obliegt nicht der Transport und die Weiterverarbeitung der Daten. Je nachdem, wie die Daten/Bilder gesendet bzw. weiterverarbeitet werden, z.B. mit SMS, MMS, EMail oder Funk, sind Dritte in den Prozess involviert. Für diesen Transportweg haftet ENAiKOON nicht.

i. ENAiKOON räumt dem Nutzer ein nicht ausschließliches, räumlich auf den Computer-Arbeitsplatz des Nutzers oder das mobile Gerät, mit dem der Kunde die Dienste nutzt, und zeitlich auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränktes Recht zur Online-Nutzung der Software einschließlich aller erforderlichen Vervielfältigungen ein. Das Nutzungsrecht ist nicht übertragbar und nicht unterlizensierbar. Der Kunde ist nicht berechtigt, Softwareprodukte von ENAiKOON zu dekompilieren.

j. ENAiKOON ist nicht verpflichtet, seine Leistungen auf einem eigenen Server bereitzuhalten, sondern kann sich Dritter bedienen.

 
5. Zahlung der vereinbarten Entgelte/Verzug/Aufrechnungsverbot

a. Lieferungen erfolgen gegen Vorkasse. Der Rechnungsbeträge sind grundsätzlich 10 Tage nach Rechnungsstellung fällig, mit Ausnahme der durch eine Dauerrechnung festgeschriebenen Zahlungsziele.

b. Der Kunde hat die Wahl, den Rechnungsbetrag per Überweisung zu bezahlen oder ENAiKOON ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dies gilt nicht für Bestellungen über eBay oder den Amazon-Marketplace, bei denen die dort jeweils verfügbaren Zahlungsarten möglich sind.

c. Hat der Kunde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, zieht ENAiKOON das Entgelt vom angegebenen Konto des Kunden ein. Der Einzug erfolgt 10 Tage nach Rechnungsdatum. Die Frist für die Vorankündigung (Pre-Notification) wird entsprechend verkürzt. Über die Höhe und den Zeitpunkt des Einzugs bei einer Dauerrechnung wird der Kunde informiert.
Der Kunde sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, der Kunde hat die Nichteinlösung oder Rückbuchung nicht zu vertreten.

d. Gerät der Kunde mit seinen Nutzungsentgelten für ein Quartal in Zahlungsverzug, so ist ENAiKOON berechtigt, 31 Tage nach Fälligkeit der Quartalszahlung die eigenen Leistungen
einzustellen, insbesondere den Zugang zu sperren. Das Einstellen der Leistungen hat unter anderem zur Folge, dass in dem betreffenden Zeitraum keine Datenerhebung und -verarbeitung durch ENAiKOON stattfindet und auch nach Beendigung des Verzuges nicht mehr nachgeholt werden könnte. Ist der Kunde Unternehmer, trägt er die mit der Abschaltung und Freischaltung verbundenen Kosten in Höhe von 14 Euro pro mobilem Endgerät für die Wiederanschaltung und ENAiKOON ist des Weiteren berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr von 3,00 Euro je Mahnung zu erheben. ENAiKOON wird auf diese Verzugsfolgen in seiner ersten Mahnung noch einmal gesondert hinweisen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Verzugsschaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschalen.

e. Eine Aufrechnung gegen Ansprüche von ENAiKOON ist nur möglich mit Gegenforderungen, die auf einer Mängelgewährleistung von ENAiKOON beruhen sowie im Übrigen mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen. Ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB kann der Kunde nur wegen solcher Ansprüche geltend machen, mit denen die Aufrechnung nach Satz 1 möglich ist

 
6. Versand, Versicherung und Gefahrübergang

a. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmt ENAiKOON die angemessene Versandart und das Transportunternehmen nach billigem Ermessen.

b. ENAiKOON schuldet nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung der Ware an das Transportunternehmen und ist für vom Transportunternehmen verursachte Verzögerungen nicht verantwortlich.

c. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlusts der gelieferten Ware in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem die Ware an den Kunden ausgeliefert wird oder der Kunde in Annahmeverzug gerät. In allen anderen Fällen geht die Gefahr mit der Auslieferung der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden über.

d. Vorbehaltlich der Regelung in Nr. 6 e. trägt der Kunde eventuelle Versand- und Nachnahmekosten, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart ist.

e. Ist der Kunde Verbraucher und macht er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, hat er die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten
entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Kunde bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei.“

 
7. Eigentumsvorbehalt

a. ENAiKOON behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer und Versandkosten) für die betreffende Ware vor.

b. Der Kunde ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, die von ENAiKOON gelieferte, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weiterzuverkaufen. Für den Fall, dass ENAiKOON der Weiterveräußerung zustimmt, tritt der Kunde bei einem etwaigen Weiterverkauf bereits jetzt die Forderungen aus dem Weiterverkauf bis zur Höhe des an ENAiKOON zu zahlenden Kaufpreises zuzüglich eines Aufschlags von 20% an ENAiKOON ab. ENAiKOON ermächtigt den Kunden hiermit, die so abgetretenen Forderungen im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb einzuziehen, wobei ENAiKOON diese Ermächtigung im Fall des Zahlungsverzugs seitens des Kunden jederzeit widerrufen kann.

 
8. Haftung

a. Die Haftung von ENAiKOON ist ausgeschlossen, soweit dies nicht in den folgenden Vorschriften anders geregelt ist.

b. Der Haftungsausschluss nach lit. a. gilt nicht für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht wurden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung ist dabei jedoch auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit
dessen Entstehen jede Vertragspartei aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.

c. Der Haftungsausschluss nach lit. a. gilt ferner nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von
ENAiKOON oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

d. Der Haftungsausschluss nach lit. a. gilt nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von ENAiKOON oder ihrer gesetzlichen Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

e. Der Haftungsausschluss nach lit. a. gilt nicht gegenüber Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

f. Soweit die Haftung von ENAiKOON ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von ENAiKOON.

g. Sofern ENAiKOON eine Garantie für die Beschaffenheit oder Haltbarkeit der von ihr gelieferten Gegenstände gegeben hat, wird der Inhalt dieser Garantie von der vorstehenden
Haftungsbeschränkung nicht berührt.

 
9. Sachmängelgewährleistung für Verkäufe, Garantie

a. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher haftet ENAiKOON – vorbehaltlich der Regelungen in Nr. 8 – für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere den §§ 434 ff BGB.

b. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, gilt folgendes:

(1) Der Kunde hat die empfangenen Waren zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind binnen 14 Kalendertagen seit Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen. Versteckte
Mängel hat der Kunde binnen 14 Kalendertagen ab Entdeckung des Mangels anzuzeigen. Den Tag der Entdeckung hat der Kunde im Streitfalle nachzuweisen. Bei Verletzung der Mitteilungspflicht ist der Kunde in Bezug auf den betroffenen Mangel mit Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.

(2) Verlangt der Kunde Nacherfüllung, so kann ENAiKOON nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder mangelfreien Ersatz liefern. Im Falle der Nachlieferung wird ENAiKOON binnen 14 Tagen dem Kunden mangelfreien Ersatz liefern. Sind beide Arten der Nacherfüllung nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich, kann ENAiKOON die Nacherfüllung unbeschadet des § 275 BGB (Unmöglichkeit der Nacherfüllung) verweigern. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung bleibt es dem Kunden vorbehalten, nach seiner Wahl zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten; Schadensersatzansprüche – für die die Haftungsbeschränkung gemäß Nr. 8 dieser AGB gilt – bleiben bei Fehlschlagen der Nacherfüllung
unberührt. Im Falle eines berechtigten Nacherfüllungsverlangens trägt ENAiKOON die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen. Hierzu gehören nicht die
Kosten für den Ausbau der mangelhaften Ware sowie die Kosten für den Einbau der nachgelieferten Ware. Diese Kosten sind vom Kunden selbst zu tragen.

(3) Gewährleistungsansprüche für Sachmängel verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Sache.

(4) Im Falle eines berechtigten Nacherfüllungsverlangens des Unternehmers trägt ENAiKOON auch die erforderlichen Versand- und Nachnahmekosten. Der Kunde hat eine übliche und angemessene Transportart zu wählen. Übersteigen die Kosten die üblichen für einen derartigen Transport entstehenden Kosten und wäre dem Kunden eine günstigere Transportvariante zumutbar gewesen, hat der Kunde den Differenzbetrag selbst zu tragen.

(5) Ergibt die Überprüfung durch ENAiKOON, dass kein Mangel vorlag und das Nacherfüllungsverlangen somit unberechtigt war, ist der Kunde verpflichtet, für den durch die Überprüfung entstandenen Aufwand an ENAiKOON eine Pauschale in Höhe von 40,00 EUR zu zahlen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass der Überprüfungsaufwand überhaupt nicht entstanden ist oder niedriger war. Von der Pauschale unberührt bleiben Vergütungsansprüche von ENAiKOON wegen vom Kunden in Auftrag gegebenen Reparaturen, die nicht durch einen Mangel veranlasst sind.

(6) Die Regelung Nr. 9 b. (5) gilt entsprechend, wenn der Kunde Ware nach Ablauf der Gewährleistungsfrist zurücksendet und die Überprüfung ergibt, dass die Ware nicht defekt ist. Ist die Ware defekt, ist zusätzlich zu der Pauschale eine gesondert zu vereinbarende Vergütung für die Reparatur zu zahlen.

c. Ist der Kunde ein Händler/Reseller, der ENAiKOON Produkte an Endkunden veräußert, gilt ergänzend zu lit. b. Folgendes:

(1) Der Händler hat mit seinen Kunden, sofern sie Unternehmer sind, eine obiger lit. b. entsprechende Vereinbarung zu treffen.

(2) Sofern der Händler einem Kunden die ihm gegenüber ENAiKOON zustehenden Gewährleistungsansprüche abtritt oder sich hierzu verpflichtet, hat er ENAiKOON davon unverzüglich schriftlich zu unterrichten.

(3) Da ENAiKOON als Hersteller über die besseren technischen Kenntnisse für die Beseitigung von Sachmängeln verfügt, ist der Händler für den Fall, dass ein Kunde des Händlers mit Gewährleistungsansprüchen an ihn herantritt, verpflichtet, ENAiKOON unverzüglich zu informieren. Auf Verlangen von ENAiKOON hat der Händler seinen Kunden zu bitten, sich unmittelbar mit ENAiKOON in Verbindung zu setzen. Unabhängig hiervon hat der Händler die Art und Weise der Mängelbeseitigung nach Weisung von ENAiKOON vorzunehmen; ENAiKOON kann die Mängelbeseitigung auch selbst vornehmen.

d. Eine Garantie besteht bei den von ENAiKOON gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung zu dem jeweiligen Artikel abgegeben wurde.

 
10. Gewährleistung für ENAiKOON-Dienste, Verfügbarkeit, Durchführung, Browser

a. ENAiKOON ist bestrebt, eine höchstmögliche Verfügbarkeit seiner Dienste zu gewährleisten. Die Verpflichtung ist erfüllt, wenn dem Nutzer die Nutzung der Dienste in einem Monatsmittel (30 Tage) von 98% zur Verfügung steht. Zur Erhaltung der Verfügbarkeit ist ENAiKOON berechtigt, regelmäßig Wartungsmaßnahmen und Serviceaktivitäten durchzuführen. Dabei kann ENAiKOON vorübergehend, höchstens für 24 Stunden, den Betrieb der Server unterbrechen, ohne dass dies eine Leistungsstörung darstellen würde.
ENAiKOON wird den Kunden, soweit möglich, vorab informieren. Bei technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von ENAiKOON liegen, sondern aus der Sphäre Dritter, insbesondere des jeweiligen Mobilfunkanbieters oder Satellitenbetreibers, stammen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, Ausfall des Mobilfunknetzes, Ausfall der Satellitenübertragung etc.) kann der Kunde ENAiKOON beauftragen, Maßnahmen zu ergreifen (Ermittlung des Verursachers, Einleitung von Ersatzmaßnahmen etc.), um eine rasche Wiederaufnahme des Betriebes zu erreichen. Ist der Kunde Unternehmer, erstattet er ENAiKOON hierfür eine Kostenpauschale von jeweils 180,00 Euro. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass die Kosten überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger sind als die Pauschale.

b. Die verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen (§ 536a BGB), ist ausgeschlossen.

c. Mängel und Störungen bei der Verfügbarkeit der Dienste sind ENAiKOON unverzüglich, jedoch nicht später als innerhalb von zwei Wochen nach Kenntniserlangung, mitzuteilen.
Eine Haftung von ENAiKOON für die Nichtnutzung der Dienste ist für den Zeitraum, in dem der Kunde ENAiKOON trotz Kenntnis über eine Störung nicht unterrichtet oder defekte Geräte nicht an ENAiKOON übersendet und dies zu vertreten hat, ausgeschlossen.

d. ENAiKOON haftet nicht für die Verfügbarkeit des für die Ortung erforderlichen GPS-Systems. ENAiKOON weist darauf hin, dass derzeit nicht feststeht, ob die nächste Satelliten-Generation rechtzeitig vor dem Ende der Lebensdauer der jetzigen Satelliten verfügbar sein wird, so dass es zu zeitweisen Lücken bei der Ortung kommen kann.

e. ENAiKOON haftet nicht für die dauerhafte Verfügbarkeit des für die Übertragung der Daten erforderlichen GPRS-Dienstes. ENAiKOON weist darauf hin, dass es möglich ist, dass die Netzbetreiber den Dienst in Zukunft abschalten. In diesem Fall kann die ENAiKOON-Hardware keine Daten mehr übertragen, so dass auch die ENAiKOON-Software gegebenenfalls nicht mehr genutzt werden kann.

f. Die ENAiKOON-Anwendungen sind kompatibel mit den aktuellen Versionen der gängigen Internet Browser und Betriebssysteme. Besondere Kompatibilitätsanforderungen, z.B. die Lauffähigkeit in einer speziellen Softwareumgebung oder die Lauffähigkeit der ENAiKOON-Anwendungen mit Internet Browsern und Betriebssystemen, die nicht dem aktuellen Stand der Technik entsprechen, sind – soweit nicht ausdrücklich vereinbart – von ENAiKOON nicht geschuldet und entsprechende Abweichungen können vom Kunden nicht als Mangel gerügt werden.“

 
11. Pflichten des Kunden, Sperrung der Dienste bzw. Leistungen

a. Der Kunde garantiert, dass die von ihm angegebenen Adressdaten richtig und vollständig sind. Der Kunde informiert ENAiKOON unverzüglich über jede Änderung seiner bei ENAiKOON hinterlegten Daten.

b. Dem Kunden ist bekannt, dass seine Überwachungsmodule – je nach Einsatzzweck – eventuell nach den Datenschutzgesetzen geschützte Daten senden könnten und er die Daten insbesondere nicht zur Überwachung Dritter benutzen darf. Kommt es zu einer nach den Datenschutzgesetzen unzulässigen Datenverarbeitung, stellt er die Datensendung ein oder lässt diese durch die Herstellerfirma abändern. ENAiKOON weist darauf hin, dass die Standortdaten nur mit Zustimmung desjenigen, dessen Position sie betreffen oder auf dessen Position sie schließen lassen, genutzt oder Dritten gegenüber offen gelegt werden dürfen. Der Kunde sichert zu, dafür Sorge zu tragen, dass diese Vorschrift sowie die Datenschutzgesetze eingehalten werden. ENAiKOON haftet nicht für den Missbrauch der Daten, der daraus resultiert, dass der Kunde oder ein Dritter die Daten ohne Zustimmung des Betroffenen übermittelt, selbst verwendet oder sich oder anderen zugänglich macht. Der Kunde hat Vorkehrungen zu treffen, dass diese Daten keinem Unbefugten zugänglich gemacht werden. Er ist verpflichtet, die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten und sicher vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte aufzubewahren, so dass ein Missbrauch der Daten durch Dritte für den Zugang unmöglich ist. Das persönliche Kennwort ist in regelmäßigen Abständen zu ändern. Dritte, die den Internet-Anschluss des Nutzers mit dessen Wissen und Wollen nutzen, sind nicht unbefugt.

c. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass durch die Inanspruchnahme der Leistungen der ENAiKOON Rechte Dritter nicht verletzt werden. Dies gilt insbesondere für Persönlichkeitsrechte, Urheber-, Leistungs- und gewerbliche Schutzrechte sowie wettbewerbsrechtliche Vorschriften.

d. Es obliegt dem Kunden, sicher zu stellen, dass nur solche Daten oder Datenmengen übermittelt oder angezeigt werden, die gesetzlich zulässig sind. In Abhängigkeit von dem verwendeten Überwachungsmodul und dem individuellen Einsatzzweck werden aus technischen Gründen evtl. mehr Daten gesendet, als gesetzlich zulässig. Dies ist dem Kunden bewusst.

e. Nutzt der Kunde die von ENAiKOON angebotenen Möglichkeiten, Daten auf Speichermedien von ENAiKOON zu speichern, so gelten folgende ergänzende Regelungen:

(1) Der Kunde räumt ENAiKOON für etwaig urheberrechtlich geschützte Daten und Inhalte, die auf dem Server gespeichert werden, das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, örtlich auf den Standort des genutzten Servers und zeitlich auf die Dauer dieses Vertrages beschränkte Recht zur unbegrenzten Vervielfältigung der Daten und Inhalte im Rahmen der Erfüllung der vertraglichen Leistungspflichten ein. Insbesondere darf ENAiKOON Backup-Kopien anfertigen, die im Umfang auf das erforderliche Maß beschränkt sind.

(2) ENAiKOON übernimmt für die vom Kunden gelieferten Inhalte keine Verantwortung. ENAiKOON trifft keine Pflicht, die vom Kunden übermittelten Daten und Inhalte auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Sollten die vom Kunden auf den vertragsgegenständlichen Speicherplatz gespeicherten Inhalte Rechtsverstöße enthalten, so ist ENAiKOON zur unverzüglichen Löschung dieser Inhalte berechtigt.

f. Der Kunde hat Störungen und Mängel der von ENAiKOON bereitgestellten Leistungen, insbesondere Störungen der Ortungsleistungen, unverzüglich gegenüber ENAiKOON anzuzeigen und bei der Behebung der Störung im zumutbaren Maße mitzuwirken.

g. Verletzt der Kunde seine Pflichten aus dem Vertrag, insbesondere aus diesen AGB, oder verstößt er in diesem Zusammenhang gegen gesetzliche Pflichten, kann ENAiKOON nach erfolgloser Abmahnung mit angemessener Fristsetzung die eigenen Leistungen einstellen und den Zugang sperren. Eine Sperre, die auf ein vom Kunden zu vertretendes Verhalten zurückgeht, entbindet den Kunden nicht von seiner Pflicht, die vertraglich vereinbarten Gebühren an ENAiKOON zu entrichten. Sollte ENAiKOON wegen eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen die Bestimmungen unter 11. b., c., d., e. und/oder f. von Dritten in Anspruch genommen werden, stellt der Kunde ENAiKOON von den Ansprüchen der Dritten frei und erstattet ENAiKOON die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung und -verfolgung.

 
12. Nutzung von ENAiKOON SIM-Karten

a. Stellt ENAiKOON dem Kunden neben den unter 4.a. genannten Diensten selbst eine ENAiKOON-SIM-Karte zur Verfügung, gelten ergänzend die nachfolgenden Regelungen unter 12.b. bis 12.j.

b. ENAiKOON stellt dem Kunden für die Dauer des Vertrages zur Nutzung der ENAiKOON Leistungen eine SIM-Karte zur Verfügung, die mit einer Identifikationsnummer (PIN) und einer Entsperrnummer (PUK) codiert ist. Die SIM-Karte darf nur für die zwischen dem Kunden und ENAiKOON vertraglich festgelegten Zwecke genutzt werden. Die SIM-Karte geht nicht ins Eigentum des Kunden über und ist nach Vertragsbeendigung an ENAiKOON zurückzugeben, es sei denn, die Rückgabe erfordert wegen der konkreten Verwendung des Ortungsmoduls (etwa weil das Modul unzugänglich verbaut wurde) einen unzumutbaren Aufwand. Gibt der Kunde die SIM-Karte nicht binnen 2 Wochen nach Aufforderung durch ENAiKOON zurück, hat er für die Ersatzbeschaffung eine Pauschale von 19,90 EUR an ENAiKOON zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Aufwand für die Ersatzbeschaffung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.

c. Der Kunde hat die Karte sorgfältig aufzubewahren und vor schädlichen Einflüssen zu schützen. Jeden erkennbaren Mangel oder Schaden sowie den Verlust oder Diebstahl der Karte hat der Kunde unter Angabe der Kartennummer unverzüglich anzuzeigen. Zeigt der Kunde den Verlust oder Diebstahl zunächst mündlich an, ist die Meldung unverzüglich schriftlich nachzuholen. Im Falle des Verlusts durch eine Straftat Dritter (z.B. Diebstahl, Unterschlagung etc.) ist der Kunde zudem verpflichtet, unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

d. Der Kunde erhält bei Verlust seiner SIM-Karte eine Zweitausfertigung der SIM-Karte. Die dafür entstehenden Kosten sind unter www.enaikoon.com angegeben und vom Kunden zu tragen.

e. Ist zur Inanspruchnahme einer Leistung ein Code (z.B. PIN oder PUK) erforderlich, ist der Kunde verpflichtet, den Code geheim zu halten und keinen unbefugten Dritten zugänglich zu machen. Sofern aufgrund feststehender Tatsachen der Verdacht auf eine missbräuchliche Nutzung Dritter besteht, hat der Kunde den Code unverzüglich zu ändern oder – falls die Änderung nur von ENAiKOON vorgenommen werden kann – ENAiKOON mit der Änderung zu beauftragen und ENAiKOON über den Verdacht zu unterrichten.

f. Werden Leistungen von ENAiKOON unter Verwendung der Karten von unbefugten Dritten in Anspruch genommen, so haftet der Kunde bis zur Mitteilung an ENAiKOON für alle dadurch angefallenen Gebühren, es sei denn der Kunde hat die unbefugte Nutzung nicht zu vertreten. Ebenso haftet der Kunde für die Gebühren und Schäden, die dadurch entstanden sind, dass die Mitteilung an ENAiKOON aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht unverzüglich erfolgt ist.

g. Die Nutzung der Leistungen von ENAiKOON durch den Kunden ist nur in den vertraglich festgelegten Ländern erlaubt. Nähere Informationen können den jeweiligen Datenblättern und Leistungsbeschreibungen entnommen werden. Nutzt der Kunde die ENAiKOON-Leistungen auch in vertraglich nicht vereinbarten Gebieten, können höhere als die vereinbarten Gebühren (etwa durch Roaming) entstehen. Diese hat der Kunde ENAiKOON zu erstatten. Nähere Informationen zu den Länderpreisen sind unter www.enaikoon.de zu finden.

h. Rechnungseinwendungen hat der Kunde innerhalb von 8 Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei ENAiKOON zu erheben.

i. Der Kunde kann im Streit mit ENAiKOON darüber, ob ENAiKOON eine in den §§ 43a, 45 bis 46 Abs. 2 und § 84 oder in der Verordnung (EG) Nr. 717/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2007 über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 2002/21/EG (ABl. EG Nr. L171 S. 32) vorgesehene Verpflichtung ihm gegenüber erfüllt hat, bei der Bundesnetzagentur durch einen Antrag ein Schlichtungsverfahren einleiten.

j. Soweit der Kunde die ihm von ENAiKOON überlassene SIM-Karte an Dritten nur Benutzung weitergibt, hat er diese auf die Verpflichtungen dieser AGB hinzuweisen.

k. Die Regelungen über die Sachmängelgewährleistung in Nr. 9 gelten auch für SIM-Karten, insbesondere auch in dem Fall, dass SIM-Karten in ENAiKOON-Hardware fest verbaut sind und nicht ausgetauscht werden können.

 
13. Datenaufbewahrung und -löschung

ENAiKOON speichert die vom Kunden im Rahmen der Vertragsabwicklung übertragenen und eingegebenen Daten (z.B. die Ortungsdaten) für die Dauer der vereinbarten Vertragslaufzeit, wenn der Kunde nicht zuvor eine Löschung der Daten verlangt. Einen Monat nach Beendigung des Vertrages löscht ENAiKOON sämtliche vorhandenen Daten. ENAiKOON weist darauf hin,dass sämtliche Daten, die der Kunde weiterhin verwenden möchte, bis zu diesem Zeitpunkt exportiert werden sollten. Eine gesonderte Aufforderung durch ENAiKOON erfolgt nicht.

 
14. Datenschutz

a. ENAiKOON darf die die jeweiligen Verträge betreffenden Daten verarbeiten und speichern, soweit dies für die Ausführung und Abwicklung des Kaufvertrages erforderlich ist und solange ENAiKOON zur Aufbewahrung dieser Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind.

b. ENAiKOON behält sich vor, persönliche Daten des Kunden an Auskunfteien zu übermitteln, soweit dies zum Zweck einer Kreditprüfung erforderlich ist, vorausgesetzt, der Kunde erklärt sich hiermit im Einzelfall ausdrücklich einverstanden. ENAiKOON wird auch sonst personenbezogene Kundendaten nicht ohne das ausdrücklich erklärte Einverständnis des Kunden an Dritte weiterleiten, ausgenommen, soweit ENAiKOON gesetzlich zur Herausgabe von Daten verpflichtet ist.

c. ENAiKOON ist berechtigt, die Bestandsdaten seiner Kunden zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies zur Beratung der Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Leistungen erforderlich ist. ENAiKOON beachtet dabei die schutzwürdigen Interessen der Kunden. Für Werbung per E-Mail gilt zusätzlich Folgendes: Für Direktwerbung für eigene Produkte, die dem vom Kunden bezogenen Produkt ähnlich sind, darf ENAiKOON über die vom Kunden angegebene EMail-Adresse werben. Der Kunde kann jeder Verwendung seiner Daten nach 14. c. jederzeit widersprechen. ENAiKOON wird dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft erteilen.

d. Über weitere Details der Datenverarbeitung bei einer Bestellung über die Internetseiten von ENAiKOON informiert ENAiKOON in seiner Datenschutzerklärung (https://www.enaikoon.com/fileadmin/enaikoon/Dateien/pdf/Datenschutzerklaerung/de/Datenschutzerklaerung_ENAiKOON.pdf)

 
15. Ausschließlich gewerbliche Nutzung bestimmter Geräte

Alle Geräte außer der ENAiKOON locate-19 sind ausschließlich für den gewerblichen Gebrauch bestimmt. Sie besitzen eine Registrierung als sog. b2b-Geräte, die ausschließlich in anderen als privaten Haushalten genutzt werden (§ 6 Abs. 3 Satz 2 ElektroG). Der Kunde verpflichtet sich daher, diese Produkte weder selbst für private Zwecke zu nutzen noch diese Dritten für deren private Nutzung entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Der Kunde verpflichtet sich ebenso, diese Produkte nicht an Mitarbeiter oder private Dritte zu veräußern, sofern diese nicht nachweisen, dass die Module nur gewerblich genutzt werden. Verstößt der Kunde gegen diese Obliegenheiten und hat er den Verstoß zu vertreten, ist er verpflichtet, ENAiKOON den dadurch entstehenden Schaden zu ersetzen.

 
16. Entsorgung von Elektro-Altgeräten

a. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, übernimmt dieser die Pflicht, die gelieferten Geräte nach Nutzungsbeendigung auf eigene Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen. Damit stellt der Kunde zugleich ENAiKOON von der Verpflichtung nach § 10 Abs. 2 ElektroG (Rücknahmepflicht der Hersteller) und damit im Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter frei. Der Kunde hat gewerbliche Dritte, an die er die gelieferten Geräte weitergibt, vertraglich zu verpflichten, dass die Geräte nach Nutzungsbeendigung auf deren Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere denen des ElektroG, ordnungsgemäß entsorgt werden und für den Fall der erneuten Weitergabe eine entsprechende Weiterverpflichtung auferlegt wird. Unterlässt es der Kunde, Dritte, an die er die gelieferten Geräte weitergibt, vertraglich zur Übernahme der Entsorgungspflicht und zur Weiterverpflichtung zu verpflichten, so ist der Kunde verpflichtet, die gelieferten Geräte nach Nutzungsbeendigung auf seine Kosten zurückzunehmen und nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen.

b. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher, informiert ENAiKOON den Kunden hiermit, dass solche Altgeräte nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden dürfen. Sie sind getrennt zu sammeln und über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen.

 
17. Änderung der AGB

ENAiKOON ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter der Bedingung zu ändern, dass dies dem Kunden spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderung schriftlich mitgeteilt wird. Der Kunde kann der Änderung mit einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung widersprechen; andernfalls gilt die Änderung als genehmigt. Hierauf hat ENAiKOON ausdrücklich in der Mitteilung hinzuweisen.

 
18. Schlussbestimmungen

a. Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform, auch die Abänderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

b. Für die von ENAiKOON auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

c. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesen AGB unterliegenden Verträgen ist Berlin-Charlottenburg, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. In allen anderen Fällen, insbesondere wenn der Kunde Verbraucher ist, kann ENAiKOON oder der Kunde Klage vor jedem aufgrund gesetzlicher Vorschriften zuständigen Gericht erheben.